Die Capital for Growth Beteiligungsgesellschaft mbH (Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 32, D-63500 Seligenstadt, nachfolgend CFG genannt) stellt eine Internet-Vermarktungs-Plattform zur Verfügung (nachfolgend Partnerprogramm genannt) und ermöglicht den bei dem Partnerprogramm registrierten Webmastern (nachfolgend Vertragspartner genannt) die Bewerbung von Angeboten unterschiedlicher Anbieter.
Die CFG rechnet die durch die Bewerbung der Angebote entstandenen erfolgsabhängigen Provisionen mit dem Vertragspartner direkt ab.
Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der CFG und dem Vertragspartner, nicht aber zwischen dem Vertragspartner und den Anbietern der Angebote zustande. Dem Vertragspartner der CFG wird die Möglichkeit geboten, auf seiner Website Links zu den Produkten und Diensten der einzelnen Anbieter einzubinden. Hierfür erhält er als Vergütung eine erfolgsabhängige Provision.
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Capital for Growth Beteiligungsgesellschaft mbH und dem jeweiligen Vertragspartner. CFG bietet seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB an. Mit der Registrierung erkennt der Vertragspartner die AGB in der jeweils neuesten Fassung als verbindlich an. Entgegenstehende oder von der CFG abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt CFG nur an, wenn CFG ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt hat. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbedingungen zwischen der CfG und dem Vertragspartner. Sie gelten nicht für Vertragspartner, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.
Die Anmeldung zur Teilnahme an dem Partnerprogramm setzt die Volljährigkeit des Vertragspartners voraus. Die Anmeldung hierzu ist kostenlos. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme eines Vertragspartners besteht nicht. Die Entscheidung über die Aufnahme des Vertragspartners an dem Partnerprogramm teilzunehmen, unterliegt ausschließlich CFG. Das Vertragsverhältnis kommt durch die Bestätigung der Anmeldung durch CFG per E-Mail zustande. Die zur Anmeldung erforderlichen Daten des Vertragspartners sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Änderungen der Daten sind CFG zeitnah schriftlich (per E-Mail ausreichend) mitzuteilen.
Gegenstand des Vertrages ist die gewerbliche Schaltung von elektronischen Anzeigen durch den
Vertragspartner auf einer Website des Vertragspartners und/oder auf eine vom Vertragspartner
vermittelten Webseite. Anstelle einer festen Vergütung erhält der Vertragspartner eine
Provision, die in der Anlage B näher definiert ist, wenn sich ein Endkunde aufgrund einer ursächlich
und direkt durch den Vertragspartner geschalteten Anzeige für das jeweilige Angebot der in der
Anlage A genannten Anbieter registriert hat. Sofern der Partner in Level X eingestuft ist gelten ggf.
von Anlage B abweichende Provisionen. Diese müssen vor der Bewerbung der Angebote schriftlich mit der
CFG vereinbart werden.
Der Vertragspartner betreibt seine Internetseiten in seiner
alleinigen Verantwortung. Durch diesen Vertrag wird zwischen den Parteien weder ein Arbeitsverhältnis,
eine Gesellschaft, eine Gemeinschaft noch ein Handelsvertretervertrag begründet. Keine der Parteien
ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/oder für die jeweils andere
Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben.
Der Vertragspartner wird die Angebote des Partnerprogramms entsprechend verlinken. Mit dieser Verbindung wird er die zwischen den Parteien vereinbarte Vertragspartnerkennung angeben. Die korrekte technische Einbindung liegt in der Verantwortung des Vertragspartners. Damit ein vermittelter Endkunde einen Anspruch auf Provision auslöst, muss der Besucher einem besonderen Link von der Website des Vertragspartners auf die Angebote des Partnerprogramms folgen, sich registrieren bzw. Umsätze im Rahmen der Angebote tätigen. Der Link setzt im Einzelnen folgendes voraus:
Explizit untersagt ist die für den User nicht sichtbare Einbindung von Werbemitteln oder Angeboten des Partnerprogramms. Untersagt ist insbesondere das Cookie-Dropping, also das widerrechtliche Setzen eines Cookies, das der Zuordnung eines Kunden zu einem Vertragspartner dient. Dies geschieht in der Regel, ohne dass der Nutzer dies bemerkt und ohne dass er das Werbemittel bzw. Angebot sieht oder darauf klickt. Dies kann zur Folge haben, dass Klicks, Registrierungen oder ähnliche Erfolge dem Vertragspartner zugerechnet werden, die der Vertragspartner gar nicht generiert hat.
Ebenfalls verboten sind Cookie-Spreading, Cookie-Spamming, Cookie-Stuffing und sonstige Arten des Missbrauchs von Cookies bzw. deren Erzeugung, insbesondere um sich ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen.
Dem Vertragspartner ist darüber hinaus jede Form einer unsichtbaren Einbindung des Angebotes der CFG untersagt, um ein Cookie beim Nutzer zu erzeugen. Auch das Postviewtracking ist verboten, soweit von CFG keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu dessen Einsatz erteilt wurde. Falls eine schriftliche Zustimmung von CFG dazu vorliegt, gilt diese nur für die darin genau bezeichneten Werbemittel und nur für die Einbindung entsprechend der Vorgaben der Werberichtlinien.
Des Weiteren sind auch nicht erlaubt der Einsatz und die Nutzung von Scripten, Robots, InPage-Einblendungen von Produkten oder Werbemitteln, die ein Setzen von Cookies bzw. eine Zuordnung des Endkunden zum Vertragspartner bzw. einen SignUp/Lead oder Sale ohne eine direkte Interaktion des Endkunden zur Folge haben.
CFG behält sich das Recht vor, Registrierungen, welche über den Link des Vertragspartners erfolgt sind, abzulehnen, wenn diese den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Online-Registrierung nicht entsprechen, insbesondere bei Kreditunwürdigkeit, eine Ermächtigung zum Bankeinzug nicht erteilt wurde, Nichtvorlage einer gedeckte Kreditkarte , falschen Angaben des Endkunden und/oder des Resellers (= ein vom Vertragspartner geworbener neuer Vertragspartner), Manipulation der Altersverifizierung, usw., Minderjährigkeit des Vertragspartners. Ein Provisionsanspruch besteht in solchen Fällen nicht. Weiterhin ist CFG berechtigt, Vertragspartner zu sperren oder deren Account bei den Angeboten des Partnerprogramms zu annullieren. Die Sperrung oder Annullierung gilt zugleich als fristlose Kündigung des Endkunden bzw. des durch den Vertragspartner geworbenen neuen Vertragspartners (=Reseller). Bei jeder Kündigung werden die bis zum Kündigungszeitpunkt erwirtschafteten Provisionen ausgezahlt, sofern diese zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung dem Mindestauszahlungsbetrag entsprechen und keine gesetzlichen Gründe vorliegen, die einer Auszahlung entgegenstehen. Weitere Provisionsansprüche des Vertragspartners bestehen nicht.
CFG zahlt keine Provision gemäß der in Anlage B geregelten Vergütungen für vermittelte Endkunden, deren Registrierung nicht unmittelbar über den zuvor beschriebenen Weg erfolgt ist. CFG erfasst alle getätigten Umsätze und Anmeldungen von Endkunden, welche sich unter Verwendung besonderer Links zwischen der Website des Vertragspartners und den Angeboten des Partnerprogramms registriert haben. Über diese Umsätze stellt CFG in regelmäßigen Abständen zusammenfassende Berichte zur Verfügung. Die Form, der Inhalt und die Häufigkeit der Berichte können von CFG jederzeit geändert werden. Der Vertragspartner erhält mit seiner Vertragspartnerkennung und dem Passwort Zugriff auf seine persönliche Online-Statistik, so dass er sich über den jeweiligen Stand seiner aktuellen Provisionen selbst informieren kann. Diese Statistik stellt lediglich eine Vorabinformation für den Vertragspartner dar. Grundlage der Provisionsauszahlung ist eine von CFG am Monatsende bereitgestellte Monatsstatistik. Der Vertragspartner erhält auf Basis der Monatsstatistik eine Gutschrift über seine dort ausgewiesene Provision. Beanstandungen der Monatsstatistik müssen CFG schriftlich angezeigt werden. CFG behält sich das Recht vor, bei Missbrauch, Nichterreichen des Sale:Lead-Ratios oder technischen Defekten die Online- und Monatsstatistik nachträglich zu berichtigen; der Vertragspartner wird hierzu unverzüglich und detailliert unterrichtet. Der Vertragspartner verpflichtet sich, von CFG gezahlte Provisionen nicht - auch nicht teilweise - an den Endkunden, der sich via Link des Vertragspartners registriert hat, weiterzugeben oder in sonstiger Weise, weder direkt noch indirekt - auch nicht in Form von Sachleistungen - den Endkunden zu vergüten. Ein Vergütungsanspruch seitens des Vertragspartners ist abhängig von dem Bestand eines bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen CFG und dem jeweiligen Anbieter sowie der Zahlung des der Vergütung zugrundeliegenden Anteils der Bemessungsgrundlage durch den Anbieter an die CFG. Insoweit endet der Vergütungsanspruch des Vertragspartners zeitgleich mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen CFG und dem jeweiligen Anbieter für das jeweilige Angebot.
Mit dem Reseller-Feature beteiligt die CFG den Vertragspartner direkt an Umsätzen der von Ihm geworbenen Webmaster. Der so geworbene Webmaster darf nicht der Vertragspartner selbst, dessen Familienmitglieder, Firmenangehörige oder dessen Mitarbeiter sein und somit nicht in direktem Zusammenhang mit dem Vertragspartner oder dessen Webseite/n stehen. Verletzungen dieser Regelung durch den Vertragspartner haben dessen sofortigen Ausschluss aus dem System, den Verlust der Provision und die Rückzahlung eines eventuell bereits ausbezahlten Guthabens zur Folge.
Ein Anspruch auf Provision setzt voraus, dass die Voraussetzungen für die Entstehung eines Provisionsanspruchs vorliegen. CFG behält sich vor, alle Leads und Sales dahingehend zu prüfen, ob rechtmäßig valider Umsatz generiert wurde und diese bei Nichterfüllung zu stornieren. Der Provisionsanspruch entfällt unter anderem auch dann, wenn eine Nachprüfung durch CFG ergibt, dass der Vertragspartner gegen die vereinbarten Bedingungen des Partnerprogramms verstoßen hat. Anschließend erfolgt, abhängig vom Ausgang der Nachprüfung, die Bestätigung oder Löschung des Provisionsanspruchs.
Crossmarketing
Der Vertragspartner partizipiert auch an den Crossmarketing-Aktivitäten die VX-CASH mit den Merchants (und ggf. weiteren Anbietern) durchführt.
Revshare-Kampagnen:
Lead-Kampagen
Unabhängig von den unter Anlage B - Konditionen genannten Provisionen können abweichende Vergütungsmodelle individuell mit dem Vertragspartner vereinbart werden. Hierfür wird dem Partner eine mit "Level X" bezeichnete Einstufung in das bestehende Provisionsmodell ermöglicht. Die Provisions-Stufen und Vergütungsvarianten von Level X können von CFG produktunabhängig festgelegt werden und von reinen Lead- und Sharing-Modell abweichen. Level X ist vom Standard-Provisionsstufenmodell der CFG unabhängig, der Provisionsanspruch in Level X unterliegt keiner dynamischen Anpassung. Eine Einstufung in Level X erfolgt nicht automatisch, hat in jedem Falle schriftlich zu erfolgen und bedarf der Zustimmung der CFG. Ein Recht des Vertragspartners auf abweichende Vergütungsmodelle bzw. eine Einstufung in Level X besteht nicht.
Die Bemessungsgrundlage der Vergütung für einen Vergütungsanspruch des Vertragspartners sind die getätigten und von dem Endkunden vollständig beglichenen Netto-Umsätze des über den Vertragspartnerlink vermittelten Endkunden nach Abzug von Paymentkosten gemäß Anlage B zu diesen AGB. An den Endkunden zurückerstattete Beträge sind nicht Teil der Bemessungsgrundlage. Weitere möglicherweise anfallende Dienstleistungsentgelte, wie Bearbeitungs- und Auszahlungskosten, oder Gebühren der Kreditkarteninstitute bzw. Banken sowie dem Endkunden gewährte Guthaben oder über die Angebote gewährte Gratisofferten, sind ebenfalls nicht Teil der Bemessungsgrundlage. Die Vergütung wird monatlich abgerechnet. Der Vertragspartner erhält eine Gutschrift auf Basis der durch CFG am Monatsende bereitgestellten Monatsabrechnung. Alle Auszahlungen erfolgen ab einem Mindestauszahlungsbetrag von EUR 50 (EU und CH) bzw. EUR 250 (alle anderen Länder). Im Falle einer Beendigung des Vertrages hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Auszahlung seines Guthabenbetrages, sofern der Guthabenbetrag zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages nicht mindestens dem Mindestauszahlungsbetrag entspricht. Die Auszahlung erfolgt bargeldlos mittels Überweisung. Für jede Rückbuchung der Provisionsgutschrift (z.B. durch falsche Angaben des Vertragspartners) berechnet CFG dem Vertragspartner eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00. Diese wird mit der nächsten von der zur Auszahlung anstehenden Provisionsgutschrift verrechnet. CFG behält sich das Recht vor, bei Unregelmäßigkeiten und besonderen Auffälligkeiten der Provisionsansprüche des Vertragspartners, die Auszahlung an den Vertragspartner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis zu einer endgültigen Klärung unverzinst zurückzuhalten bzw. einzubehalten. Ein Anspruch auf Auszahlung bis zu einer endgültigen Klärung besteht dann nicht. Bei allen im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Zahlverfahren trägt der Vertragspartner das alleinige Inkassorisiko, insbesondere, wenn Serviceentgelte gegenüber dem Telekommunikationsprovider bzw. dem Endkunden nicht realisiert werden können und unabhängig davon, ob die Nichterbringbarkeit der Forderung aus Gründen der Nichtigkeit, der mangelnden Zahlungsbereitschaft, des mangelnden Zahlungsvermögens oder aus sonstigen Gründen, beispielsweise wegen Betrugs beruhen. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Umsatzbeteiligung besteht nicht, soweit CFG von dem Endkunden, bzw. dem zwischengeschalteten Telekommunikationsprovider keine Zahlung erlangt. CFG ist in einem solchen Fall weder zu Mahnungen noch zu Beitreibungsmaßnahmen, gleich welcher Art, verpflichtet. Stornos und etwaige Strafgebühren der Kreditkartengesellschaften oder Gebühren von Bankinstituten werden dem Vertragspartner in Höhe seines Provisionsanteils zurückbelastet und werden mit der an den Vertragspartner auszuzahlenden Provisionsentgelten verrechnet. Für die ordnungsgemäße Versteuerung der Provisionszahlungen hat der Vertragspartner selbst Sorge zu tragen. Eine Auszahlung der Umsatzsteuerbeträge an den Vertragspartner erfolgt erst dann, wenn der Vertragspartner einen entsprechenden rechtsgültigen Nachweis des Finanzamtes oder seines Steuerberaters an die CFG übermittelt hat. Eine Liste der Anbieter welche Ihre Produkte und Dienste über die CFG vermarkten befindet sich in Anlage A. Eine Liste der Konditionen befindet sich in Anlage B.
Bei Nichterreichen der in der Anlage B genannten Ratios behält sich CFG das Recht vor, ob bzw. in welcher Höhe ein Provisionsanspruch besteht.
CFG gewährt dem Vertragspartner ein zeitlich und räumlich beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht, das im Partnerprogramm zur Verfügung gestellte Werbematerial (Bild, Video, Text und sonstige digitale Formate) einzig zu dem Zweck zu benutzen, der ihm im Partnerprogramm zur Verfügung gestellten Links / Quelltexte bzw. Angebote zu bewerben. Zur Nutzung anderer als den hier genannten Zwecken ist der Vertragspartner nicht befugt. Der Vertragspartner wird weder das Werbematerial noch weiteren Darstellungen in irgendeiner Weise ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von CFG verändern, veräußern oder Dritten überlassen. Eine Verwendung des Werbematerials in Print und / oder TV/IPTV, analogen Medien oder Datenträgern wie DVD/CD-ROM ist unzulässig. Bei Verstößen hiergegen behält sich CFG das Einleiten von rechtlichen Schritten ausdrücklich vor. CFG ist berechtigt, die dem Vertragspartner gewährte Lizenz jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung zu widerrufen. Die Verwendung des Werbematerials darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen und muss sich, bei Einbindung durch den Vertragspartner in Angebote Dritter, an die Vorgaben der jeweiligen Angebote halten. Der Vertragspartner wird die Verwendung des Werbematerials oder sonstigen Materials auf erste Anforderung von CFG unverzüglich unterbrechen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen wurde und/oder gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Die Verwendung der Marken und/oder Produktnamen und /oder Bezeichnungen sowie Wort und/oder Wort/Bildzeichen als Keywords / Begriffe / Namensbestandteile des Anbieters in nichtkommerziellen und kommerziellen Werbediensten, wie z.B. Google-AdWords sowie in Social Media Plattformen wie z.B. Facebook sowie deren Verwendung als Bestandteil in Domains und/oder sog. Tippfehler-Domains ist untersagt bzw. nur mit schriftlicher Einverständniserklärung von CFG und/oder dem jeweiligen Marken und/oder Produktinhaber (=Anbieter) zulässig. Nach erteilter schriftlicher Einverständniserklärung für die Nutzung der anbietereigenen Bild- und Wortzeichen, insbesondere Logos und Symbole der Produkte und Angebote, dürfen diese immer nur zusammen mit den Angeboten und Produkten verwendet werden bzw. dürfen weder verfremdet noch in geänderter Form verwendet werden. Eine Bewerbung der Produktdomains VISIT-X.net / Lustagenten.de/.com/.net / BeiAnrufSex.com / Secretdatingclub.com / Flirtlife.de / in SEM-Kampagnen ist untersagt (die Bewerbung der iFrames, Whitelabels und Baukästen sowie der Wordpress-Themes ist gestattet).
Die Angebote des Partnerprogramms werden nach dem Recht des Landes des jeweiligen Betreibers der Angebote betrieben. CFG ist für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt, nicht verantwortlich (§ 8 TMG). CFG ist lediglich Vermittler zwischen dem Betreiber eines Angebotes und dem Vertragspartner. CFG weist den Vertragspartner darauf hin, dass der jeweilige Betreiber der Angebote dem Vertragspartner für die von ihm beworbenen Angebote mehrere so genannte "Adult Verification System" (AVS) zur Verfügung stellt, welche für die von dem Vertragspartner beworbenen Angebote gemäß Konfiguration durch den Vertragspartner eingerichtet werden können. Weiterhin kann der Vertragspartner durch eigene Maßnahmen weitere Zugangskontrollen einrichten und selbst betreiben. Damit trägt der Vertragspartner die alleinige Verantwortung für die Schaffung von gesetzlichen Zugangsbeschränkungen im Sinne des Jugendschutzes und sonstigen gesetzlichen Auflagen, welche in dem jeweiligen Land und Rechtsraum (z.B. Internetrecht) gelten, dem der Vertragspartner aufgrund seines Firmensitzes, Nationalität und seiner Werbetätigkeit jeweilig unterliegt. CFG macht den Vertragspartner ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei den Angeboten des Partnerprogramms dem Endkunden (Internetnutzer) und sonstigen Teilnehmern auch erotische Inhalte zugänglich gemacht werden, die nur für Erwachsene geeignet sind. CFG weist ausdrücklich darauf hin, dass die angebotenen Zugangsbeschränkungen (AVS) nicht alle der deutschen Gesetzgebung entsprechen. Der Vertragspartner ist aufgefordert, die AVS-Systeme eingehend auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, welche in dem jeweiligen Land oder Rechtstraum gültig sind, zu prüfen und zu überwachen. Der Vertragspartner stellt hiermit CFG von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, welche sich aus der Weisung des Vertragspartners für die Integration für die von ihm gewählten AVS Systemen ergeben. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass er online Modifikationen und Aktualisierungen über die Ausgestaltung von diversen Prozessen und Abläufen auf den Angeboten des Partnerprogramms vornehmen kann. Jede Modifikation bzw. Aktualisierung setzt voraus, dass diese durch den Vertragspartner bestätigt werden und sind dann anschließend sofort für das jeweilige Angebot gültig. Für alle Modifikationen trägt der Vertragspartner die alleinige Haftung. VX-CASH stellt Wordpress-Themes und APIs zur Verfügung. Die Installation der Wordpress-Themes / APIs und das Betreiben der damit verbundenen Angebote liegt sowohl in technischer als auch rechtlicher Sicht in der Verantwortung des Vertragspartners. Dies beinhaltet auch die Impressumspflicht: Eine Nennung der Anbieter der in den Themes / APIs verfügbaren Angebote im Impressum der mit den jeweiligen Wordpress/API-Installationen erstellten Seiten des Vertragspartners, ist unzulässig.
CFG garantiert keine Mindestprovisionen und haftet nicht für Provisionsausfälle, insbesondere wegen fehlender Betriebsbereitschaft oder Störungen des Internetangebots oder technischer Einrichtungen des Vertragspartners oder von sonstigen Dritten. CFG haftet auch nicht für die Änderung, Ergänzung oder Einstellung des CFG-Partnerprogramms. Im Übrigen haftet CFG nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, nicht aber für entgangenen Gewinn oder nicht eintreibbare Entgelte. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CFG.
Der Vertragspartner haftet für Verstöße gegen diese AGB oder sonstige Obliegenheiten. Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Website und seiner Angebote sowie für sämtliches Material, das auf seiner Website erscheint. Er garantiert im Sinne eines eigenständigen Garantieversprechens insbesondere:
Der Vertragspartner sichert weiterhin zu, dass der Betrieb seiner Website die vorstehenden Anforderungen vollumfänglich erfüllt und haftet für die oben genannten Zusicherungen. Der Vertragspartner stellt CFG von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte im Zusammenhang aus dieser Geschäftsbeziehung geltend machen. Der Vertragspartner trägt alle daraus entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung. Auf Wunsch von CFG muss der Vertragspartner CFG in die Lage versetzen, Ansprüche Dritter auf seine Kosten abzuwehren. Unberührt weiterer rechtlicher Folgen (etwa strafrechtlicher Natur oder Schadenersatzforderungen) verpflichtet sich der Vertragspartner, für jeden Verstoß gegen die Bestimmungen diese AGB, eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.100,00 an CFG zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Vertragspartner verpflichtet sich, das jeweils geltende Datenschutzrecht einzuhalten.
Unlautere Werbung ist dem Vertragspartner untersagt. Unlautere Werbung ist insbesondere gegeben bei einer Werbung unter Verwendung von E-Mail, Chat, Telefon oder sonstigen Telekommunikationsmitteln, ohne dass eine Einwilligung (Double-Opt-In) des Empfängers vorliegt oder bei fremden Angeboten, ohne dass eine Einwilligung des Anbieters vorliegt. Des Weiteren ist unlautere Werbung insbesondere anzunehmen bei einer Werbung mit E-Mail, Chat, Telefon oder sonstigen Telekommunikationsmitteln, bei der die Identität des Vertragspartners verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine gültige Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Eine Bewerbung der Angebote durch den Vertragspartner oder durch ihn direkt oder indirekt beauftragte andere Personen oder Unternehmen (Z.B. Werbenetzwerke) auf Webseiten, anderen Angeboten und Medien, welche illegale Inhalte oder urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal anbieten und verbreiten, ist untersagt Im Übrigen ist unlautere Werbung gegeben bei einer Werbung die Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestände verletzt. Besteht für CFG der begründete Verdacht, dass der Vertragspartner unlautere Werbung getätigt oder veranlasst hat, so kann CFG den Vertragspartner auffordern, diesen Verdacht durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auszuräumen. Die eidesstattliche Versicherung muss innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderung im Original bei der von CFG benannten Empfangsadresse vorliegen und die eindeutige Erklärung erhalten, dass der Vertragspartner weder selbst unlautere Werbung getätigt hat, noch andere Personen oder Unternehmen dazu veranlasst hat. Unlautere Werbung ist insbesondere auch dann gegeben, durch Incentivierung der Leads bzw. Sales, sponsored Leads, Verwendung von Paidmailern und ähnlichen Diensten, die Bewerbung über eigene Subnetzwerke, Brand Bidding, Mehrfachanmeldungen, gefälschte Anmeldungen und irreführende Werbung in Form von z.B. "kostenlose Bilder/Videos".
Hat der Vertragspartner innerhalb von fünf Werktagen keine eidesstattliche Versicherung abgegeben, ist CFG berechtigt, Name, Adresse und weitere Daten des Vertragspartners an den oder die Betroffenen der unlauteren Werbung oder an die Strafverfolgungsbehörden herauszugeben, soweit eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht. Für jeden Fall der unlauteren Werbung kann eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.100,00 eingefordert werden. Der Vertrag mit dem Vertragspartner kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. CFG kann den Vertragspartner für den aus der unlauteren Werbung unmittelbar und mittelbar entstandenen Schaden in Regress nehmen.
Eine Bewerbung von Astrophon in einem erotischem Umfeld ist strengstens untersagt.
Diese Vereinbarung wird, soweit nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kündigung ist jederzeit für beide Vertragsparteien möglich und bedarf der Schriftform (per Brief, Fax oder E-Mail). Der Versuch, das Partnerprogramm zu manipulieren oder vertragswidrig zu nutzen (insbesondere bei Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften), führt automatisch zur sofortigen Sperrung des Vertragspartners. Zu Unrecht oder rechtswidrig erworbenes Guthaben wird dem Vertragspartner nicht ausgezahlt. Mit Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen sämtliche nach dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte des Vertragspartners an den von den Betreibern der Angebote zur Verfügung gestellten Werbematerialien, APIS, Links, Anzeigen, Mitteilungen und sonstigen Darstellungen. Der Provisionsanspruch entfällt mit Wirksamwerden der Kündigung. Bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstehende Provisionsansprüche bleiben bestehen. CFG ist berechtigt, die abschließende Zahlung an den Vertragspartner für einen angemessenen Zeitraum, mindestens jedoch 30 Tage, zurückzubehalten, um sicherzustellen, dass nachträgliche Stornos, Gebühren, etc. erfasst und dem Vertragspartner weiterbelastet werden. Eine Kündigung des Partnerprogramms hat keine Auswirkung auf die Registrierung der vermittelten Endkunden. Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung dieses Vertrages sind ausgeschlossen. Diejenigen Bestimmungen dieses Vertrages, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung dieses Vertrages Geltung beanspruchen, gelten weiter fort.
Diese Vereinbarung gibt den Inhalt der vertraglichen Abreden zwischen den Parteien abschließend wieder und ersetzt alle etwaigen bisherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien betreffend den Vertragsgegenstand. Nebenabreden, auch mündlicher Art, sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das Gleiche gilt für einen Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass sämtliche im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses ausgetauschten, auszutauschenden oder in sonstiger Weise erhaltene Daten, gleich in welcher Form, mit Ausnahme von öffentlich zugänglichen Daten, Dritten gegenüber als Geschäftsgeheimnis gelten. Hinsichtlich der im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten gilt vorrangig die Datenschutzerklärung auf unserer Website www.vxcash.net und andere Informationen zum Datenschutz gemäß Art 13 und Art 14 DSGVO. Diese Bestimmung gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus. Verstöße gegen diese Bestimmung begründen Schadenersatzforderungen gegen den Vertragspartner.
Im Rahmen der Bewerbung des Angebotes des CFG-Partnerprogramms findet deutsches Recht Anwendung. Im Rahmen der Abrechnung des Vertragspartners findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort für diese Vereinbarung ist der Sitz von CFG. Beauftragt CFG einen Sub-Unternehmer mit der Ausführung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Partnerprogramms, gilt für die vertraglichen Beziehungen zu diesem Dienstleister das jeweilige Recht gemäß dem Sitz des Dienstleisters, sofern dieser der Europäischen Union angehört. Gerichtsstand, soweit rechtlich zulässig, ist Seligenstadt (Hessen). Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, in diesem Fall angemessene Regelungen zu treffen, die dem am nächsten kommen, was die Vertragspartner nach dem Sinn des Vertrages gewollt haben.
Die Anlagen sind jeweils Bestandteil dieser AGB.
Seligenstadt, 01. Mai 2022
zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahmen an dem Partnerprogramm
Stand 29.06.2022
Produkt: VISIT-X, BeiAnrufSex
Anbieter:
VISIT-X B.V., Krijin Taconiskade 424,1037 HW Amsterdam, The Netherlands Managing Director: Markus Schreiber
Produkt: Lustagenten
Anbieter:
EDEV Media AG, Leutschenbachstrasse 95, 3050 Zürich, Switzerland Administrative Board: Martin
Truniger
Produkt: Ersties
Anbieter:
EFC GmbH / Seedammstr. 3 / CH – 8808 Pfäffikon / Schweiz
Produkt: Astrophon
Anbieter:
Capital for Growth Beteiligungsgesellschaft mbH, Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 32, 63500 Seligenstadt,
Geschäftsführer: Robert Schreiner
Produkt: DatingX (https://www.flirthappy.de, https://www.casualfreunde.com, https://www.fremdficken69.com)
Anbieter:
Qualidates AG, Turmstrasse 18, 6312 Steinhausen, Schweiz
zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an dem Partnerprogramm
Gültig ab 15.11.2022
Vergütung betreffend der in der Anlage A aufgeführten Produkte
Die Paymentkosten betragen bis zu 15% der von den Anbietern der Angebote übermittelten Umsätze des vermittelten Endkunden. Die von den Anbietern der Angebote übermittelten Umsätze abzüglich der Paymentkosten stellen somit stets die Bemessungsgrundlage für alle weiteren prozentualen Provisionsberechnungen dar.
Für Voicecallumsätze gelten folgende besondere Bemessungsgrundlagen je Land (Paymentkosten sind bereits berücksichtigt):
Für die Telefon-Cams von BeiAnrufSex und Astrophon werden die folgenden Beträge ausgeschüttet (gilt nur für Umsätze aus deutschen, österreichischen und schweizer Netzen, Bemessungsgrundlage: 1,50 €)
Provisionsstufe | Ausschüttung |
---|---|
1 | 0,45 € |
2 | 0,48 € |
3 | 0,51 € |
4 | 0,54 € |
5 | 0,57 € |
6 | 0,60 € |
7 | 0,63 € |
Für die Domains des Angebotes DatingX werden die folgenden Beträge ausgeschüttet (Bemessungsgrundlage ist der Gesamtumsatz netto):
Provisionsstufe | Ausschüttung |
---|---|
1 | 50% |
2 | 51% |
3 | 52% |
4 | 54% |
5 | 56% |
6 | 58% |
7 | 60% |
Für Smartlink Kampagnen werden für SOI-Leads aus DE/AT/CH 66% vergütet (prozentualer Anteil der an die CFG ausgeschütteten Vergütung).
Für ersties werden für Sharing-Kampagnen 40% der Bemessungsgrundlage vergütet.
Die Ausschüttung beträgt mindestens 2€ pro SOI (DE/AT/CH).
Die Ausschüttung beträgt 30% auf die Bemessungsgrundlage.
Für jede im Partnerprogramm angelegte Kampagne wird dem Vertragspartner in Abhängigkeit vom beworbenen Produkt eine prozentuale Provision auf die Bemessungsgrundlage der getätigten Umsätze oder eine einmalige pauschale Provision für neu geworbene Endkunden gezahlt. Die einmalige pauschale Provision wird nachfolgend als Leadvergütung bezeichnet. Im Rahmen der Leadvergütung werden nur valide Leads vergütet. Die Definition eines Leads wird vom Merchant bestimmt, valide Leads werden vom Merchant an CFG übermittelt. Ein Lead wird dann als valide gewertet, wenn ein Unique User (einzigartiger Teilnehmer) seine Anmeldedaten vollständig und korrekt angibt, sowie seine IP-Adresse in den vergangen 24 Stunden bzw. seine E-Mail-Adresse nicht bereits für eine Kundenanmeldung eingesetzt worden ist bzw. der Unique User aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz stammt, mindestens zwei Login-Vorgänge durchgeführt, den Anmelde-Wizard vollständig abgeschlossen hat (Lustagenten) bzw. der Unique User seine E-Mail-Adresse auch per DoubleOptIn verifiziert hat (Lustagenten, VISIT-X) bzw. aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz stammt und mindestens zwei Login-Vorgänge durchgeführt hat (VISIT-X). Bei Lustagenten wird ein Sale als valide ausgewiesen, der in den ersten 28 Tagen nach der jeweiligen Kundenanmeldung stattgefunden hat. Als Kundenanmeldung wird die erstmalige Registrierung des Teilnehmers auf einer der vom Vertragspartner beworbenen Produkte bezeichnet. Registrierung definiert sich als erstmaliges Anlegen eines Benutzeraccounts unter Angabe von Name, E-Mail-Adresse und Passwort des Teilnehmers. CFG behält sich vor, Kampagnen jederzeit zu beenden und nicht zu vergüten, insbesondere dann, wenn ein Verdacht für eine strafbare Handlung besteht.
Für die vollständige Provisionszahlung der Lead vergüteten Kampagnen gilt ein zu erreichendes Sale:Lead-Ratio von 1:10 zum Berechnungszeitpunkt.
Die Höhe der prozentualen Grundprovision bzw. der Grundprovision pro Leadvergütung ist an die Provisionsstufe des Vertragspartners geknüpft. Jeder Vertragspartner startet in der 1. Provisionsstufe und kann entsprechend den Kriterien in Tabelle 1 stufenweise aufsteigen und damit seinen Provisionssatz bzw. seinen Leadvergütungssatz erhöhen. Ob die Kriterien für einen Aufstieg in die nächste Provisionsstufe erfüllt sind, wird einmal monatlich zusammen mit der Monatsabrechnung geprüft. Wenn beide Kriterien zu diesem Stichtag erfüllt sind, wird der Vertragspartner per sofort hochgestuft (siehe Beispiel 1). Eine automatische Herabstufung erfolgt nicht. Gewinnt der Vertragspartner einen neuen Kunden, wird der zum Zeitpunkt der Kundenanmeldung gültige Provisionssatz des Vertragspartners für diesen Kunden dauerhaft gespeichert. Dieser Provisionssatz verändert sich auch bei einer späteren Änderung der Provisionsstufe des Vertragspartners nicht. Die Provisionssätze werden entsprechend pro Kunde festgehalten und dem Vertragspartner in seinen Statistiken dargestellt (siehe Beispiel 2).
Bei einer Leadvergütung wird ebenfalls der zum Zeitpunkt der Kundenanmeldung gültige Leadvergütungssatz an den Vertragspartner gezahlt. Für eine Heraufstufung in die nachfolgende Provisionsstaffel wird insbesondere das Kriterium der Neukundenprovision zugrunde gelegt. Bei Kampagnen mit einer prozentualen Vergütung werden stets diejenigen Provisionen als Neukundenprovisionen bezeichnet, die ein Vertragspartner für Kundenumsätze erhält, die in den ersten 28 Tagen nach der jeweiligen Kundenanmeldung getätigt werden. Bei Kampagnen mit einer Lead-Vergütung werden stets 30 % der Lead-Grundprovisionen als Neukundenprovisionen gewertet (siehe Beispiel 3).
Provisions-Stufe | Zwei Kriterien, die für eine Heraufstufung beide erfüllt sein müssen | VISIT-X | Lustagenten | BeiAnrufSex / Astrophon | |
---|---|---|---|---|---|
∑ Neukunden-Provision d. letzten 3 Monate | ∑ Neukunden-Provision seit letzter Stufe | Grundprovision | |||
7 | ≥ 15.000 € | ≥ 100.000 € | 42% | 52% | 0,63 € / Min. |
6 | ≥ 7.500 € | ≥ 25.000 € | 40% | 50% | 0,60 € / Min. |
5 | ≥ 2.500 € | ≥ 12.000 € | 38% | 48% | 0,57 € / Min. |
4 | ≥ 1.250 € | ≥ 5.000 € | 36% | 46% | 0,54 € / Min. |
3 | ≥ 500 € | ≥ 2.500 € | 34% | 44% | 0,51 € / Min. |
2 | ≥ 250 € | ≥ 1.200 € | 32% | 42% | 0,48 € / Min. |
1 | 0 € | 0 € | 30% | 40% | 0,45 € / Min. |
Provisions-Stufe | Zwei Kriterien, die für eine Heraufstufung beide erfüllt sein müssen | VISIT-X | Lustagenten | BeiAnrufSex | |
---|---|---|---|---|---|
∑ Neukunden-Provision d. letzten 3 Monate | ∑ Neukunden-Provision seit letzter Stufe | Grundprovision pro Lead | |||
7 | ≥ 15.000 € | ≥ 100.000 € | 10,00 € | 7,00 € | - |
6 | ≥ 7.500 € | ≥ 25.000 € | 9,75 € | 6,75 € | - |
5 | ≥ 2.500 € | ≥ 12.000 € | 9,50 € | 6,50 € | - |
4 | ≥ 1.250 € | ≥ 5.000 € | 9,25 € | 6,25 € | - |
3 | ≥ 500 € | ≥ 2.500 € | 9,00 € | 6,00 € | - |
2 | ≥ 250 € | ≥ 1.200 € | 8,75 € | 5,75 € | - |
1 | 0 € | 0 € | 8,50 € | 5,50 € | - |
Beispiel 1: Der Vertragspartner wurde im Januar in die Provisionsstufe 3 gestuft. Anhand Tabellen 1a bzw. 1b ist erkennbar, dass für eine Heraufstufung in Stufe 4 der Vertragspartner insgesamt 2 Kriterien kumulativ erfüllt haben muss: Zum einen muss der Vertragspartner eine Neukundenprovision in Höhe von Euro 5.000,-- erwirtschaftet haben, zum anderen muss der Vertragspartner innerhalb der letzten 3 Monate eine Neukundenprovision in Höhe von Euro 1.500,-- erwirtschaftet haben. Wenn der Vertragspartner ab Februar beispielsweise jeden Monat stets 500 Euro Neukundenprovision erzielt hat, hat er nach 10 Monaten (im November) das Kriterium „kumulierte Neukundenprovision seit letzter Stufe“ erfüllt, da die Neukundenprovision seit letzter Stufe einen Betrag in Höhe von Euro 5.000,-- erreicht hat. Daneben wurde auch das für das Erreichen der Stufe 4 erforderliche andere Kriterium erfüllt, weil die Neukundenprovision des Vertragspartners der letzten 3 Monate mit Euro 1.500,-- größer als der erforderliche Betrag von Euro 1.250,-- ist. Somit wird der Vertragspartner in der Monatsabrechnung Ende November in Stufe 4 hochgestuft.
Beispiel 2: Der Vertragspartner vermittelt in der 1. Provisionsstufe 50 Kunden. Nach dem Aufstieg in die 2. Provisionsstufe gewinnt er weitere 100 Kunden. Nachdem er die 3. Provisionsstufe erreicht hat, gewinnt er auf dieser Provisionsstufe seine ersten 10 Kunden. Für alle Umsätze seiner 50 Kunden aus der 1. Provisionsstufe erhält der Vertragspartner 30% Grundprovision. Für alle in der 2. Provisionsstufe gewonnenen Kunden erhält der Vertragspartner 32% Grundprovision auf deren getätigte Umsätze. Und für die in seiner aktuellen Provisionsstufe 3 gewonnenen Kunden bekommt der Vertragspartner eine Grundprovision in Höhe von 34%.
Beispiel 3: Der Vertragspartner vermittelt in der 1. Provisionsstufe für das Produkt Lustagenten.com 50 Kunden. Nach dem Aufstieg in die 2. Provisionsstufe gewinnt er weitere 100 Kunden. Nachdem er die 3. Provisionsstufe erreicht hat, gewinnt er auf dieser Provisionsstufe seine ersten 10 Kunden. Für seine 50 Kunden aus der 1. Provisionsstufe erhält der Vertragspartner eine einmalige Leadvergütung in Höhe von 5,50 EUR pro Kunde. Für alle in der 2. Provisionsstufe gewonnenen Kunden erhält der Vertragspartner einmalig pro Kunde 5,75 EUR. Für die in seiner aktuellen Provisionsstufe 3 gewonnenen Kunden bekommt der Vertragspartner eine Leadvergütung von Höhe von 6,00 EUR.
Als Neukundenprovisionen werden im Beispiel 3 30% der Leadvergütung vergütet, mithin: 30% x (50 x 5,50 Euro + 100 x 5,75 EUR + 10 x 6,00 EUR) = 273,00 EUR
Jeder Vertragspartner hat die Möglichkeit neue Vertragspartner (im Folgenden Reseller genannt) für das jeweilige Partnerprogramm zu werben und damit zusätzlich vergütet zu werden.
Ein vom Vertragspartner geworbener Reseller wird dem Vertragspartner strukturell zugeordnet und gilt als direkt von ihm geworben (1. Reseller-Ebene). Jeder Reseller ist mit seiner Anmeldung ein gleichwertiger Vertragspartner der CFG und kann auch eigene Reseller für das jeweilige Partnerprogramm werben. So kann sich in einer unbegrenzten Anzahl von Ebenen eine Reseller-Struktur unterhalb des Vertragspartners bilden. Der Vertragspartner kann also direkt oder über seine geworbenen Reseller (indirekt) weitere Reseller für sich gewinnen.
Erhält ein Reseller in der 1. Reseller-Ebene eines Vertragspartners Provision, so erhält der Vertragspartner auf diese Provision 10% Resellerprovision. Erhält der Reseller eines Resellers (2. Ebene aus Sicht des Vertragspartners) Provision, so erhält der Vertragspartner 10% auf die dem Reseller der 1. Ebene ausgeschüttete Resellerprovision des Resellers der 2. Ebene.
Beispiel:
Ein geworbener Reseller wird dem Vertragspartner solange strukturell zugeordnet, solange er Vertragspartner der CFG ist. Ein Anspruch auf Auszahlung von Resellerprovisionen von gesperrten Vertragspartnern ist ausgeschlossen.